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Bohrungen für Grundwasser-Anlagen (Grundwasserbrunnen)

Wie tief muss gebohrt werden? Wie viele Bohrungen sind nötig? Wie ist der Ablauf von Bohrungsarbeiten für Grundwasserbrunnen?

Diese und weitere Fragen spielen in den Überlegungen, ob eine Grundwasseranlage für den geplanten Neubau oder die Sanierung in Frage kommt, eine große Rolle – nicht zuletzt dadurch, dass viele (und v.a. gravierende) Fehlinformationen zu diesem Thema im Umlauf sind. Im Folgenden ist daher der Standardablauf bei der Errichtung von Bohrungen für Grundwasser-Anlagen beschrieben.

Bohrarbeiten

Grundwasserbrunnen

Im Einfamilienhaus sollte der Grundwasserspiegel idealerweise nicht tiefer als 15-20 m unter der Oberfläche liegen, da sonst die Kosten für einen Brunnen im Vergleich zu anderen Energiequellen zu hoch werden. Der Grundwasserbrunnen wird je nach Geologie gerammt oder gebohrt.

Wird auf den ersten Metern kein versickerungsfähiges Material angetroffen, so wird auch für die Rückgabe vom Grundwasser ein Brunnen errichtet (dies ist aber in der Regel schon im Vorfeld absehbar). Wichtig ist, dass Bohr- und Ausbaudurchmesser ausreichend dimensioniert ist.

Zeitpunkt der Bohrarbeiten bei Neubauten

Prinzipiell ist es möglich, bei Neubauten die Brunnen vor oder nach der Errichtung des Rohbaus zu errichten. Es empfiehlt sich aber, die Brunnen nach der Errichtung vom Rohbau zu machen, da zu diesem Zeitpunkt praktisch keine LKWs oder sonstige schwere Baumaschinen mehr auf die Baustelle fahren müssen; dadurch besteht auch keine Gefahr mehr für die Beschädigung einer Bohrung.

Ablauf bei Grundwasserbohrungen

Bohrtermin: Zum Zeitpunkt vom Auftragsabschluss wird ein grober Zeitraum für die Bohrarbeiten besprochen. Sobald die wasserrechtliche Genehmigung eingetroffen ist, gibt Meco den ungefähren Bohrtermin bekannt.

Bohrgerät: Beim Bohrgerät handelt es sich um ein Gerät mit Raupenantrieb, dessen Gewicht je nach Modell ca. 9 – 16 to beträgt, als Aufstellungsfläche werden bis zu ca. 2,5 m x 6,7 m (abhängig vom Bohrgerät).

Dauer der Bohrarbeiten: Bei Grundwasserbrunnen ca. 2 Tage pro Brunnen (abhängig von der Bodenbeschaffenheit und der Bohrtiefe).

Bohrschlammcontainer: Bei einer Imlochhammerbohrung muss ein Container aufgestellt werden, in welches das Bohrgut über einen Auswurfschlauch geleitet wird. Dies ist teilweise bei Grundwasserbrunnen nötig. Der Container wird in den Tagen nach Beendigung der Bohrarbeiten von der Entsorgungsfirma abgeholt.

Zufahrt zur Bohrstelle und zum Aufstellungsbereich vom Bohrgerät: Die Zufahrt muss frei von Hindernissen, Mulden usw. sein.

Benötigte Anschlüsse: Für die Bohrarbeiten wird ein Gartenwasseranschluss und ein 16 A-Stromanschluss (bzw. in Ausnahmefällen 32A) benötigt.

Bezugspunkte zum Einmessen der Bohrpunkte: Die Lage der Bohrpunkte wird bereits zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses besprochen und entsprechend in den Lageplan  eingezeichnet. Für die Bohrfirma ist dieser Lageplan der Ausgangspunkt für die Bohrarbeiten, d.h. die besprochenen Bezugspunkte für die Einmessung der Bohrpunkte müssen zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten frei zugänglich sein.

Unterirdische Leitungen und sonstige unterirdische Hindernisse müssen unmittelbar vor Bohrbeginn vom Kunden auf dem Grundstück aufgezeichnet werden. Bei Beschädigung durch Bohrarbeiten an nicht eingezeichneten und / oder falsch eingezeichneten Leitungen liegt die Haftung beim Kunden.

Pumpversuch: Bei Grundwasseranlagen muss ein Pumpversuch durchgeführt werden, d.h. sobald der / die Brunnen fertig errichtet sind, wird Wasser aus dem / den Brunnen gepumpt. Die Möglichkeiten und Orte für die Versickerung dieses Wassers (z.B. Schacht, Mulde, …) werden im Zuge des Auftragsabschlusses besprochen.

Leitungsverlegung: Nach Abschluss der Leitungsverlegung müssen die Leitungen von den Energiequellen ins Gebäude verlegt werden. Dafür wird ein Bagger benötigt (in der Regel aber NICHT unmittelbar nach den Bohrarbeiten, eine enstprechende Abstimmung erfolgt durch den Bauleiter von MECO).

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