Bohrtermin: Zum Zeitpunkt vom Auftragsabschluss wird ein grober Zeitraum für die Bohrarbeiten besprochen. Sobald die wasserrechtliche Genehmigung eingetroffen ist, gibt Meco den ungefähren Bohrtermin bekannt.
Bohrgerät: Beim Bohrgerät handelt es sich um ein Gerät mit Raupenantrieb, dessen Gewicht je nach Modell ca. 9 – 16 to beträgt, als Aufstellungsfläche werden bis zu ca. 2,5 m x 6,7 m (abhängig vom Bohrgerät).
Dauer der Bohrarbeiten: Bei Grundwasserbrunnen ca. 2 Tage pro Brunnen (abhängig von der Bodenbeschaffenheit und der Bohrtiefe).
Bohrschlammcontainer: Bei einer Imlochhammerbohrung muss ein Container aufgestellt werden, in welches das Bohrgut über einen Auswurfschlauch geleitet wird. Dies ist teilweise bei Grundwasserbrunnen nötig. Der Container wird in den Tagen nach Beendigung der Bohrarbeiten von der Entsorgungsfirma abgeholt.
Zufahrt zur Bohrstelle und zum Aufstellungsbereich vom Bohrgerät: Die Zufahrt muss frei von Hindernissen, Mulden usw. sein.
Benötigte Anschlüsse: Für die Bohrarbeiten wird ein Gartenwasseranschluss und ein 16 A-Stromanschluss (bzw. in Ausnahmefällen 32A) benötigt.
Bezugspunkte zum Einmessen der Bohrpunkte: Die Lage der Bohrpunkte wird bereits zum Zeitpunkt des Auftragsabschlusses besprochen und entsprechend in den Lageplan eingezeichnet. Für die Bohrfirma ist dieser Lageplan der Ausgangspunkt für die Bohrarbeiten, d.h. die besprochenen Bezugspunkte für die Einmessung der Bohrpunkte müssen zum Zeitpunkt der Bohrarbeiten frei zugänglich sein.
Unterirdische Leitungen und sonstige unterirdische Hindernisse müssen unmittelbar vor Bohrbeginn vom Kunden auf dem Grundstück aufgezeichnet werden. Bei Beschädigung durch Bohrarbeiten an nicht eingezeichneten und / oder falsch eingezeichneten Leitungen liegt die Haftung beim Kunden.
Pumpversuch: Bei Grundwasseranlagen muss ein Pumpversuch durchgeführt werden, d.h. sobald der / die Brunnen fertig errichtet sind, wird Wasser aus dem / den Brunnen gepumpt. Die Möglichkeiten und Orte für die Versickerung dieses Wassers (z.B. Schacht, Mulde, …) werden im Zuge des Auftragsabschlusses besprochen.
Leitungsverlegung: Nach Abschluss der Leitungsverlegung müssen die Leitungen von den Energiequellen ins Gebäude verlegt werden. Dafür wird ein Bagger benötigt (in der Regel aber NICHT unmittelbar nach den Bohrarbeiten, eine enstprechende Abstimmung erfolgt durch den Bauleiter von MECO).